Was uns wichtig ist

„Alles, was trauernden Menschen in ihrer Trauer hilft, ist gut und richtig. Den Menschen, die für ihre Trauer deren Verortung benötigen und wünschen, möchten wir mit guten Lösungen hilfreich zur Seite stehen.“

Trauer braucht einen Ort, der den Hinterbliebenen gut tut. Anonyme und halbanonyme Beisetzungsorte, an denen Trauerhandlungen nicht erlaubt oder möglich sind, haben Nachteile, die vielen Hinterbliebenen oft erst schmerzlich bewusst werden, wenn es zu spät ist. Wir wollen Beisetzungsorte, die nach heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen als Orte heilsamer Trauer funktionieren: Ein Beisetzungsort wird nur dann zu einem „heilsamen Trauerort“, wenn er von den Angehörigen so in Anspruch genommen und gehandhabt werden kann, wie sie es für die Bewältigung ihrer Trauer wünschen und benötigen.

Verband: Friedhöfe müssen offene Orte der Begegnung werden

Samstag, 12. November 2022

Berlin/Potsdam (dpa/bb) – Friedhöfe sollten nach Ansicht des Friedhofsverwalters Thomas Höhne auf die weit verbreitete Ablehnung des traditionellen Friedhofzwangs mit neuen Ideen reagieren. «Der Friedhof muss einfach wieder in den Ruf kommen, ein offener Ort zu sein, also ein Spiegel unserer offenen Gesellschaft», sagte Höhne, Vorsitzender für die Region Berlin und Brandenburg im Verband der Friedhofsverwalter, der Deutschen Presse-Agentur. Zu enge Regularien gefährdeten den Erhalt der Friedhöfe.

Quelle: Berliner Abendblatt

Kasseler Friedhofsverwaltung: Viele Angehörige brauchen einen Trauerort

Keine Pflege, oft soll es nicht mal ein Grab sein. Weil viele Menschen dann doch einen Trauerort benötigen, suchen sie regelmäßig ihre Verstorbenen auf dem Kasseler Hauptfriedhof auf.

Wichtige Trauerrituale sind an vielen Grabformen ohne Grabpflege, wie u. a. bei Baumbeisetzungen auch in Beisetzungswäldern und bei anderen anonymen und halbanonymen Grabformen leider nicht gestattet.

Wittenberger Friedhof: Hinterbliebene erschweren Pflege von Grabflächen

Mitarbeiter müssen Blumen, Steckvasen, Grablichter und Gestecke abräumen, die auf den Rasenflächen nicht sein dürfen. … Grabschmuck wird immer wieder außerhalb der vorgegebenen Bereiche abgelegt und behindert damit Pflegearbeiten. … die Grablichter sind eigentlich auf dem Friedhof nicht erlaubt.

„Die Urnenreihengrabstellen dürfen nicht bepflanzt werden.
Bitte stellen Sie auch keine Schalen oder Blumenvasen auf.“

Ärger auf Potsdamer Friedhof – Grabschmuck nicht erwünscht

Die Witwe Rosemarie Asselborn wehrt sich dagegen, dass sie keine eigenen Blumenschalen auf das Grab ihres Mannes legen darf. Er ist im ‚Garten der Erinnerung‘ auf dem Neuen Friedhof bestattet.

Stadt räumt alle Erinnerungsstücke von den Gräbern

Vielen Menschen ist der Wert, die positive Wirkung eines Beisetzungsortes nicht bekannt – bis sie selbst als Trauernde die Nähe zum Verstorbenen suchen. Einen solchen konkreten Beisetzungsort möchten und müssen viele Trauernde in Anspruch nehmen, indem sie mit Trauerhandlungen, wie dem Einpflanzen oder Ablegen von Blumen und Erinnerungsstücken, oder dem Anzünden von Lichtern ihre Trauer verarbeiten. Das ist nicht nur in der Praxis zu beobachten (wo es oft gegen Regelungen verstößt), sondern auch aus wissenschaftlicher und psychologischer Sicht für viele Angehörige sehr wichtig und hilfreich. Es geht uns darum, mehr Beisetzungsorte so zu gestalten, dass sie den Hinterbliebenen  helfen, ihre Trauer zu bewältigen.

Wir wollen das Bewusstsein dafür stärken, wie Friedhöfe bzw. Beisetzungsorte gestaltet sein sollten und was auf ihnen möglich sein sollte, um heilsame Trauer zu ermöglichen. Wir fordern, Möglichkeiten zur aktiven Bewältigung der Trauer am konkreten und markierten Beisetzungsort (wieder) zu schaffen. Denn bei anonymen und halbanonymen Grabformen und Grabformen, an denen Trauerhandlungen nicht möglich sind, auch außerhalb von Friedhöfen, stehen dem zu oft starke Restriktionen gegenüber.

Bei der Entwicklung unterschiedlicher Grabformen ist wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge darauf zu achten, dass eine Grabpflege durch Angehörige nicht verpflichtend notwendig ist, sie aber aktive Trauerhandlungen direkt am Grab bzw. Beisetzungsort ausüben können, wie sie es zu ihrer Trauerbewältigung wünschen und benötigen.

Diese heilsamen Trauerhandlungen sind dabei nicht mit Grabpflege zu verwechseln oder gleichzusetzen. Die Notwendigkeit einer Entpflichtung von Grabpflege einerseits und dem Ermöglichen kleiner, hilfreicher und oftmals heilsamer Trauerrituale direkt am Beisetzungsort von Verstorbenen andererseits gilt es zu erkennen, zu respektieren und in allen zukünftigen Entwicklungen, Planungen und Vorgehensweisen zur Weiterentwicklung der Trauer-, Bestattungs- und Friedhofskultur zu berücksichtigen.

Hier sehen wir einen der wesentlichen Schlüssel für die zukünftige Gestaltung von Friedhöfen, die ihrem wichtigsten Nutzen gerecht werden: der Bewältigung des Verlustes geliebter Menschen. So können sie heilsame Orte für die Gesellschaft werden. 

In der Zunahme anonymer und halbanonymer Beisetzungsorte, an denen Trauerhandlungen nicht erlaubt oder möglich sind, sehen wir hingegen gesellschaftliche Probleme. Wir sehen wachsende Kosten für das Gesundheitssystem durch nicht bewältigte Trauer. Wir rufen Kirchen, Kommunen und Friedhofsplaner dazu auf, den Friedhof so zu gestalten, dass er auch im Zeitalter der Individualität als heilsamer Ort funktioniert, angenommen wird und erhalten bleibt. 

Wir laden dazu ein, mitzutun. Sprechen Sie uns gern an.